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Rechnungsbücher und steuerliches Verzeichnis

Buchhalterische Dienstleistungen: 

  • Einrichten von Rechnungsbüchern,
  • Ausarbeiten von Rechnungslegungsgrundsätzen,
  • Führen von Rechnungsbüchern,
  • Führen von zusätzlichen Verzeichnissen für Zwecke der Einkommens- und Körperschaftssteuer,
  • Führen von Verzeichnissen für Zwecke der Umsatzsteuerabrechnung,
  • Einrichten und Aktualisieren von Verzeichnissen des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände,
  • Erstellen von Steuererklärungen und -deklarationen,
  • Vorbereiten von Finanzberichten und Berichten für statistische Zwecke,
  • Möglichkeit der ständigen Aufsicht über die Buchhaltungsführung am Sitz der Kunden,
  • Hilfe bei der Optimierung von Steuerverbindlichkeiten,
  • Laufende Aufsicht über die zu tätigenden Geschäftstvorfälle und die damit zusammenhängenden Steuerabrechnungen.

Buchhalterische und steuerliche Dienstleistungen:

  • Führen von Einnahmen- und Ausgabenbüchern,
  • Führen von Verzeichnissen des Anlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände,
  • Führen von Ausstattungsverzeichnissen,
  • Führen von Kauf- und Verkaufsverzeichnissen der Devisenwerte – für Personen, die Wechselstube führen,
  • Führen von Verzeichnissen der Darlehen und der verpfändeten Gegenstände – für Personen, die Leihhause führen,
  • Führen von Verzeichnissen des Waren- und Dienstleistungsverkaufs,
  • Führen von Verzeichnissen des Waren- und Dienstleistungskaufs,
  • Überprüfen von Buchhaltungsbelegen – in formeller und rechnerischer Hinsicht – die Grundlage für die Buchungen ins Einnahmen- und Ausgabenbuch sind, d.h. MWSt-Rechnungen, MWSt-Rechnungen Marge, MWSt-Rechnungen RR („RR“ ist „Kauf von landwirtschaftlichen Produkten“), MWSt-Rechnungen MP („MP“ ist „Steuerpflichtiger mit einem im abgelaufenen Jahr erzielten Verkaufswert (samt Steuerbetrag) von 1 200 000 EUR“), Zolldokumente, berichtigende Rechnungen und Vermerke, Buchungsvermerke, Belege für Post- und Bankgebühren,
  • Hilfe bei der Erstellung und Bewertung der Bestandsaufnahme von Handelswaren, Roh-, Hilfs- und Betriebsrohstoffen, Halberzeugnissen, unfertigen Erzeugnissen, Fertigerzeugnissen, Fehlmengen und Abfällen,
  • Laufende Auskunft über die Höhe der (monatlichen oder vierteljährlichen) Vorschüsse auf Einkommens- und Körperschaftssteuer,
  • Hilfe bei der individuellen Bestimmung der optimalen Besteuerungsform des Einkommens in Abhängigkeit von der Einnahmequelle.